Initiativen

Baumschutzverordnung

Image1

Mit knappster Mehrheit (20 :19 Stimmen) hat sich der Gemeinderat auf seiner Sitzung vom 24. Juli 2017 für die Ausweitung der Baumschutzverordnung von der Kernstadt auf die 11 Offenburger Ortsteile ausgesprochen. Dabei hatten im Vorfeld 10 der 11 Ortschaftsräte eindeutig gegen die Ausweitung votiert. 

Die Baumschutzordnung sieht vor, dass Bäume ab einem bestimmten Stammumfang nur mit Genehmigung der unteren Naturschutzbehörde (d.h. der Stadt Offenburg) gefällt werden dürfen. Mögliche Gründe sind etwa Gefahren für Personen oder Sachen sowie die Krankheit des Baumbestandes. Dazu muss ein Gutachten erstellt werden, das einen nicht unerheblichen Geldbetrag kostet – man spricht von 800 Euro. In der Regel muss eine Ersatzbepflanzung vorgenommen werden. Auch sieht die Verordnung die fachkundige Pflege der zu schützenden Bäume vor, was weitere Ausgaben für die Grundstückseigentümer zur Folge hat.

Die Ortschaftsräte der BLZW haben sich in den OR-Sitzungen vom 11. Januar 2017 und vom 27. Juli 2017 gegen die Ausweitung der Baumschutzverordnung auf Zell-Weierbach ausgesprochen: Was bisher in Eigenverantwortung der Grundstückseigentümer gut lief und läuft, sollte nicht aufwändig reglementiert werden! Schon gar nicht gegen das ausdrückliche Votum der betroffenen Ortsteile und ihrer Vertreter!


Stand 2018

Nach einem einheitlichen Votum aller elf Offenburger Ortsteile gegen die Ausweitung der Baumschutzverordnung und 1390 Einwendungen in der Offenlage kippte der Gemeinderat am 19. November 2018 den ursprünglichen Beschluss. Auf eine überraschende Weise: Die gesamte Baumschutzsatzung wurde außer Kraft gesetzt – und gilt jetzt weder in der Kernstadt noch in den auch für die Ortschaften.



Presse
Nach oben